Als Wohnung bezeichnet man einen abgeschlossenen Teil eines größeren Gebäudes:
Arten von Wohnungen:
- Souterrainwohnung:
der Fußboden der Wohnung befindet sich unterhalb der Erdoberfläche!
- Maisonette:
Zweigeschossige Wohnung innerhalb eines mehrstöckigen Gebäudes, vielfach in der Form einer zweigeschossigen Dachwohnung!
- Mansarde:
Für Wohnzweck ausgebautes Dachgeschoss benannt nach dem franz. Baumeister Francois Mansart.
- Penthouse:
Im obersten Stock eines mehrgeschossigen Hauses befindliches Luxusappartement, meist mit Terrasse oder Dachgarten, auch
Duplex- bzw. Maisonettenbauweise. (in der Schweiz auch Attikawohnung genannt!).
- Garconniere:
Aus dem französischen stammender Ausdruck für Junggesellenwohnung, speziell für Einpersonenhaushalte geeigente
Kleinwohnung in zeitgemäßer Ausstattung.
- Loft:
Wohnung in einer ehemaligen Fabriksetage.
- Wohngemeinschaft:
Zusammenschluss von Bewohnern einer Wohnhausanlage; der Begriff wird auch für das Zusammenleben mehrerer, in der Regel
nicht verwandter Personen in Großwohnungen verwendet!
- Einliegerwohnung:
ist keine Wohnung im eigentlichen Sinn, sondern ein von einer Hauptwohnung abgegrenzter Wohnraum
ohne eigene Kochgelegenheit und ohne eigenes Bad.
- Appartement:
ist französisch und entspricht den deutschen Wörtern Wohnung oder Apartment. Appartement kann zwei
unterschiedliche Bedeutungen haben. Zum einen Zimmerflucht, zum anderen eine Wohnung, meist von gehobener Ausstattung.
- Gemeindewohnungen:
Gemeindewohnung sind zB im Besitz der Stadt Wien. Der Vermieter ist in diesem Fall zB die Gemeinde Wien. Der soziale
Wohnbahu hat gerade in Wien eine lange Tradtition und soll es Bürger(innen), die nicht über ein so hohes Einkommen
verfügen, ermöglichen, zu einer entsprechender Wohnung zu kommen!
- Genossenschaftswohnungen:
Eine Genossenschaftswohnung ist eine Wohnung, die von einer gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaft errichtet wurde und
ihren Mitgliedern zur Nutzung überlassen wird. Sie unterliegen den Bestimmungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes.
Bei einer "richtigen" Genossenschaftswohnung muss man vor der Anmietung Mitglied werden und einen Genossenschaftsanteil
entrichten. Der Genossenschaftsanteil ist zu unterscheiden von Finanzierungsbeiträgen (= Grundkosten- und / oder
Baukostenbeitrag, die je nach Alter, Lage und Größe variieren können.)
- Mietwohnungen:
Private Mietwohnungen bzw. Mietshäuser befinden sich im Besitz von einzelnen Eigentümern oder auch Unternehmen, die
die Wohnungen dann an Wohnung Suchende oder auch andere Unternehmen vermieten.
- Eigentumswohnungen:
Eine Eigentumswohnung ist eine Wohnung, die entweder von einem Bauträger, privat oder über ein Immobilienbüro verkauft
wird.
- Geförderte Wohnungen:
Geförderte Wohnungen werden mit finanzieller Unterstützung des jeweiligen Bundeslandes errichtet. Zur Verfügung
stehen meist geförderte Miet- und Genossenschaftswohnungen, geförderte Eigentumswohnungen, wieder vermietbare
Genossenschaftswohnungen, sanierte Altbauwohnungen und Gemeindewohnungen.
Diese Aufzählung ist nur beispielhaft und nicht abschließend!